Investmentfonds führen Erfolgsgebühren ein
01.10.2009
Die Gebühren, die Fondsgesellschaften für die von ihnen verwalteten Fonds erheben, waren in einen Ausgabeaufschlag sowie eine Verwaltungsgebühr unterteilt. Jetzt jedoch wollen die Fondsgesellschaften auch am Erfolg der Fonds beteiligt werden.
Erst im Juni 2009 führten die großen Fondsgesellschaften DWS, Deka, Comdirect und Union Investment diese Erfolgsgebühr ein, die bis zu 20% betragen kann. Somit erschließen sich die Fondsgesellschaften eine extra Gebühr, die bis dahin in den meisten Fällen nicht zur Anrechnung kam.
Verbraucherschützer kritisieren diese Gebühr, da viele Verbraucher hierüber nicht einmal informiert wurden. Lediglich die Allianz hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Erfolgsgebühr ab sofort fällig würde. Dabei wird nicht nur das Vorgehen der Fondsgesellschaften bemängelt, auch die Gebühr an sich ist laut Verbraucherschützern nicht korrekt. Schließlich haben die Kunden für einen aktiv gemanagten Fonds bereits den Ausgabeaufschlag bezahlt und würden durch Verwaltungsgebühren belastet. Eine nochmalige Gebühr würde den Erfolg des Fonds insgesamt schmälern.
Verbraucherschützer raten daher, die Angebote der Banken unbedingt zu vergleichen, denn die Höhe der Erfolgsgebühr variiert drastisch. Als Alternative gäbe es zudem passiv gemanagte Indexfonds, die über die Börse gehandelt werden können und somit deutlich günstiger sind.
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