Riester Steuer
17.09.2009
Zu den Vorteilen der Riester-Rente gehört, dass Sie die Beiträge, die Sie in einen solchen Vertrag einbezahlen, steuerlich absetzen können. Hierzu erhalten Sie von Ihrer Bank oder Versicherung eine Bestätigung über die Höhe Ihrer Einzahlungen. Diese Einzahlungen müssen Sie dann im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Diese Sonderausgaben verringern dann Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch nicht selten Steuererstattungen vom Finanzamt möglich sind.
Um die maximalen Vorteile der Riester Steuer erzielen zu können, sollten Sie den Höchstbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Seit dem Jahr 2008 liegt dieser bei 2.100 Euro pro Jahr, also 175 Euro monatlich. Von diesem Betrag können Sie aber natürlich noch Ihre staatliche Förderung abziehen, die sich in Grundförderung und Kinderzulage aufteilt.
Da Sie während der Laufzeit des Riester-Vertrages steuerlich gefördert werden, müssen Sie Ihre spätere Rente, die Sie aus diesem Vertrag erzielen, jedoch versteuern. In der Fachsprache spricht man dabei von einer nachgelagerten Besteuerung.
Die Höhe der Riester Steuer ist dabei abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz im Alter, der jedoch im Vergleich zu jungen Jahren deutlich niedriger ist. Somit sind die Vorteile in der Sparphase trotz dieser nachgelagerten Besteuerung und der Berechnung der Riester Steuer weitaus größer als die spätere Versteuerung der Renten.
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