Riesterrent
Mittwoch, 30. September 2009Als die Bundesregierung in den Jahren 2001 und 2002 die gesetzliche Rentenversicherung reformierte, erkannte der damalige Wirtschafts- und Sozialminister Walter Riester die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge. Nur dann, wenn die Menschen selbst Geld für ihr Alter zurücklegen, kann Altersarmut vermieden werden.
Er kreierte zusammen mit anderen Politikern und Experten die noch heute nach seinem Namen benannte Riester-Rente, die staatliche Förderung und Steuervorteile für Menschen, die die private Altersvorsorge betreiben, sichert.
Die Riesterrente ist dabei vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die durch die Rentenreformen am stärksten betroffen sind. Sofern Sie Arbeitnehmer sind, gerade eine Kindererziehungszeit nutzen oder aber als Auszubildender tätig sind, haben Sie Anspruch auf die Förderung der Riesterrente.
Diese beträgt seit dem Jahr 2008 für jeden Vertragsinhaber einheitlich 154 Euro. Diese Grundzulage können Sie jedoch noch erhöhen, sofern Kinder in Ihrem Haushalt wohnen. Für jedes Kind, für das Sie nach wie vor Kindergeld beziehen, erhöht sich die Förderung um 185 Euro.
Als junger Mensch, der gerade eine Familie gegründet hat, werden sie sogar nochmals gefördert. Für jedes Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren wurde, hat der Staat die Förderung auf 300 Euro pro Kind und Jahr erhöht.
Als Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten Sie zusätzlich einen Bonus beim Abschluss einer Riesterrent in Höhe von 200 Euro. Dieser Bonus wird jedoch nur einmalig gezahlt.
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