Altersvorsorge 2009
Sonntag, 6. September 2009Im Rahmen der Altersvorsorge sind zahlreiche Änderungen zu berücksichtigen, die jährlich von der Regierung oder den Banken und Versicherungen beschlossen wurden. Die Altersvorsorge 2009 hingegen war nur von wenigen Änderungen geprägt. So blieben beispielsweise die Förderungen für die Riester-Rente konstant, auch der förderberechtigte Personenkreis änderte sich nicht. Nach wie vor können somit alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Arbeitslose sowie Auszubildende die Förderungen der Riester-Rente nutzen.
Um allerdings auch junge Menschen für die Altersvorsorge zu begeistern, wurde die Altersvorsorge 2009 bei der Riester-Rente nochmals nachgebessert. Wenn Sie jetzt zu den jungen Menschen unter 25 Jahren gehören, die in den Beruf einsteigen und sich erstmals Gedanken um die spätere Alterssicherung machen, können Sie, sofern Sie einen Riester-Vertrag abschließen, mit einem Berufseinsteiger-Bonus rechnen. Dieser beträgt 200 Euro und wird gleich zu Beginn des Vertrages bezahlt. Daneben erhalten Sie natürlich die normale Grundförderung von 154 Euro jährlich sowie die Kinderzulage, sollten Sie bereits Kinder haben.
Im Rahmen der Altersvorsorge 2009 legt die Bundesregierung jetzt jedoch wieder viel Wert auf die Schaffung privaten Wohneigentums. Dies wird seit 2009 sogar wieder besonders gefördert, und zwar über die neue Eigenheimrente. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie ab 2008 ein Haus gebaut oder angeschafft haben. Um die Förderung nutzen zu können, haben Sie dabei die Wahl zwischen einem Riester-Bausparvertrag, einen Riester-Annuitätendarlehen und der Nutzung des im Riester-Vertrag vorhandenen Guthabens.
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