Altersvorsorge Pfändungsschutz

Mittwoch, 9. September 2009

In der heutigen Zeit haben immer mehr Menschen mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Hierzu gehört nicht selten auch, dass von Gläubigern Kontopfändungen durchgeführt werden. Bei diesen Pfändungen ist die Bank aufgefordert, alle Beträge, die die Pfändungsfreigrenze übersteigen, an den Gläubiger zu überweisen, auch eventuelle Guthabenbeträge auf Spar- oder Festgeldkonten sind davon betroffen.

Viele Menschen haben sich daher bis jetzt davor gefürchtet, einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, weil sie gefürchtet haben, dass diese Beträge bei Pfändungen oder Insolvenzen nicht gesichert wären.

Durch die Einführung der Riester- sowie der Rürup-Rente gab es hier jedoch Änderungen. Der Altersvorsorge Pfändungsschutz betrifft diese beiden Verträge, die auch bei derartigen Ereignissen in jedem Fall gesichert sind.
Um den Altersvorsorge Pfändungsschutz nutzen zu können, muss jedoch ein derartiger Vertrag abgeschlossen werden. Hierzu gehören alle für die Riester- oder Rürup-Rente zertifizierten Verträge von Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen.

Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie auch wirklich einen zertifizierten Vertrag abschließen, denn bei konventionellen Renten-Verträgen ist der Altersvorsorge Pfändungsschutz nicht gegeben. Die Riester- sowie die Rürup-Rente weisen dabei aber noch einen weiteren Vorteil auf: Sollten Sie einmal Hartz IV beantragen müssen, bleibt das Guthaben auf diesen Verträgen unangetastet. Es wird also zur Berechnung der Grundsicherung nicht herangezogen und bleibt Ihnen somit für die Altersvorsorge auch erhalten.

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