Berechnung der Kirchensteuer
21.09.2009
Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den staatlichen Finanzämtern eingezogen und bildet die Basis der Finanzierung deutscher Religionsgemeinschaften. Im Jahr 2007 betrug das gesamte Kirchensteueraufkommen in Deutschland etwa 9 Milliarden Euro.
Doch wie berechnet sich die Kirchensteuer eigentlich und wie wird diese abgeführt? Die Kirche koopertiert in Deutschland mit den örtlich jeweils zuständigen Finanzämtern und lässt die Steuer von ihnen direkt abführen. Der Kirchensteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich und unterscheidet sich je nach bewohntem Bundesland. Während der Kirchensteuersatz in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent beträgt, zahlen Bürger in den übrigen Bundesländern 9 Prozent Kirchensteuer.
Beispiel
Als Bemessungsgrundlage dient bei der Kirchensteuer die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Das folgende Beispiel zeigt die Besteuerung eines Singles auf Basis von 9 Prozent Kirchensteuer.
| Steuer | Betrag |
|---|---|
| Jahreseinkommen | 30000 Euro |
| Einkommensteuer | 5698 Euro |
| 5,5% Solidaritätsuzschlag | 313,39 Euro |
| 9% Kirchensteuer | 512,82 Euro |
Abgeltungssteuer
Die Kirchensteuer fällt auch bei der im Jahr 2009 eingeführten Abgeltungsteuer an. Bei der Berechnung der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungsteuer wird bereits berücksichtigt, dass die Kirchensteuer die Einkommensteuer durch den Sonderausgabenabzug reduziert. Die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer beträgt deshalb nicht 9% von 25% Abgeltungssteuer sondern 24,25%. Insgesamt betragen zahlen sie in diesem Fall also 24,45 % Abgeltungssteuer, 1,34% Solidaritätszuschlag sowie 2,20 % Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer und dabei anfallende Kirchensteuer wird jedoch erst fällig, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 € (Verheiratete 1602 €) bereits überschritten wurde.
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