Studienfinanzierung: Müssen Eltern ihre Kinder unterstützen?

Jedes Jahr nehmen zahlreiche Studenten ihr Studium auf. Doch wie verhält es sich mit der Studienfinanzierung? Sicher wird ein großer Teil von Studenten ausreichend von den Eltern unterstützt. Doch was passiert, wenn die Eltern dies nicht können oder wollen?

Der Staat geht nicht nur davon aus, dass Eltern ihre Kinder während des Studiums unterstützen, er verpflichtet sie auch gesetzlich dazu. Diese Verpflichtung gilt mindestens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Im Gegenzug erhalten die Eltern vom Staat weiterhin Kindergeld und Steuerfreibeträge.

Können sich Eltern und Kinder nicht einigen, so bietet die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgericht Düsseldorf eine Richtlinie. Bei einem Nettoeinkommen von 1501 – 1900 Euro setzt die Düsseldorfer Tabelle 432 Euro als monatliche Unterstützung an. Eine gesetzliche Verpflichtung stellt diese Leitlinie allerdings nicht dar. Wer sich nicht gütlich mit seinen Eltern einigen kann, dem bleibt in letzter Konsequenz leider nur der Weg vor Gericht.

Da eine Unterstützung nicht immer und in gleicher Höhe möglich ist, wurde am 1. September 1971 das BAföG bzw. Bundesausbildungsförderungsgestz eingeführt. Ziel war es, Studenten unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern ein Studium ohne nebenberufliches Arbeiten zu ermöglichen. Wie hoch die Unterstützung ist, hängt vom Einkommen der Eltern und den eigenen Einkünften ab. Zahlreiche Berechnungs-Beispiele und Informationen über Voraussetzungen bietet die Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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