Wurden zahlreiche Privatrenten falsch berechnet?

Montag, 5. Oktober 2009

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, welches Lebensversicherer in Bedrängnis bringt und eine Neuberechnung zahlreicher Privater Rentenversicherungen zur Folge haben könnte.

Die Klägerin hatte in den 90er Jahren eine Private Rentenversicherung gegen Einmalzahlung abgeschlossen. Etwa drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase wurde der Klägerin mitgeteilt, dass sie ab Januar 2003 monatlich eine Rente von 2268,29 Euro erhalten würde. Mit Beginn der Auszahlungsphase erhielt die Klägerin jedoch nur 1760,14 Euro und ab dem 1. Februar 2004 sogar nur noch 1696,65 Euro.

Grund für die Korrektur der Versicherung war die Neuveröffentlichung der so genannten Sterbetafel, welche Prognosen zu durchschnittlichen Lebenserwartungen macht und für die Kalkulation von Rentenversicherungen genutzt wird. Die Versicherung hatte für den Vertrag der Klägerin jedoch nicht auf die kurz bevorstehende Neuauflage gewartet und die Garantierente deshalb zu hoch angesetzt.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Überschuss-Renten zwar sinken können, wie in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden dürfen, um die von der Versicherung unglücklich kalkulierte Garantierente nachträglich zu finanzieren.

Zur abschließenden Klärung verwies der Bundesgerichtshof den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln. Nach einer dortigen Klärung könnten zahlreiche weitere Privatrenten-Kunden auf Basis dieser Entscheidung eine Neuberechnung der Privatrente fordern.

Altersvorsorge-Produkte im Vergleich

Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Produkt- und Anbietervergleich zur privaten Altersvorsorge an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.