EU-Zahlungsdiensterichtlinie: Neue Regeln für Bankkunden
Dienstag, 6. Oktober 2009Zum 31.10.2009 ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutscher Banken und Sparkassen. Viele Bankkunden haben deshalb in den letzten Tagen Post ihrer Banken erhalten, in denen die Änderungen mitgeteilt werden. Grund hierfür ist eine EU-Richtlinie über Zahlungsdienste, die nun auch in Deutschland umgesetzt werden muss.
Doch was ändert sich für Bankkunden im Detail? Um ihnen eine Durchsicht der umfangreichen Geschäftsbedingungen zu ersparen, fassen wir die wichtigsten Punkte für sie zusammen.
Verlust und Missbrauch von Bankkarten
Beim Verlust der eigenen EC- oder Kreditkarte können Bankkunden künftig mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro belastet werden. Handeln sie als Kunde grob fahrlässig, weil bspw. die Geheimnummer nahe der Bankkarte notiert wurde, haften Kunden maximal bis zum persönlichen täglichen Verfügungsrahmen ihres Kontos. Sobald sie einen Verlust bemerken, sollten sie das Konto schnellstmöglich sperren. Anschließend sind sie vor etwaigen Schadensforderungen abgesichert.
Vorsicht bei Überweisungen
Kunden sollten ihre Überweisungen künftig noch genauer prüfen. Zum einen können Überweisungen künftig nicht mehr zurückgezogen werden – selbst, wenn sie von der Bank noch nicht ausgeführt wurden. Zum anderen sind künftig sowohl bei beleglosen als auch beleghaften Banküberweisungen lediglich die Bankleitzahl und die Kontonummer maßgeblich. Ein Vergleich des Empfängernamens mit der angegeben Kontonummer erfolgt nicht. Für die richtigen Angaben haften künftig die Kunden.
Schnellere Zahlungsvorgänge
Zahlungen müssen künftig schneller abgewickelt werden. Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften, die via Online-Banking angewiesen werden, müssen den Empfänger ab 2012 innerhalb eines Geschäftstages erreichen. Bei der Nutzung von schriftlichen Belegen gelten zwei Geschäftstage nach Abgabe als Frist.
Lastschriften
Mit Umsetzung der Richtilinie ist es bald ebenfalls möglich, Rechnungen außerhalb Deutschlands per Lastschrift zu begleichen. Mit der sogenannten SEPA-Lastschrift – benannt nach der “Single Euro Payments Area” – können Bankkunden, wie in Deutschland gewohnt, bspw. auch bei einem ausländischen Online-Shop via Lastschrifteinzug bezahlen. Hierfür waren bislang Kreditkarten erforderlich.
Eine weitere Änderung ergibt sich bei den Stornierungsfristen. Wird ein falscher Betrag eingezogen, bleiben vom Zeitpunkt der Abbuchung an acht Wochen Zeit, dies zu stornieren.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen für Girokonten werden künftig von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Eine Kündigung von Seiten der Bank muss dagegen eine Frist von zwei Monaten einhalten.
Eine Wahl haben die Kunden bei den Änderungen im Übrigen nicht, da die Änderungen im Rahmen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie für alle Banken in Deutschland gilt.
