Familienverfahrensrecht – Was ändert sich?

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Häufig lassen sich Konflikte in einer Ehe nicht mehr lösen und es folgt die Scheidung. Doch dies betrifft oftmals nicht nur die Ehepartner sondern auch ihre Kinder.

Seit dem 01. September ist das neue Familienverfahrensrecht bzw. das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten und bringt einige Veränderungen mit sich. Das neue Gesetz soll insbesondere die Interessen von Kindern schützen und ihnen mehr Rechte im Scheidungsverfahren zugestehen. Daneben soll das Verfahren schneller und günstiger werden.

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird künftig erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst. Mussten Verfahren und Ansprüche bislang vor drei Gerichten durchgesetzt werden, wird künftig ein “großes Familiengericht” geschaffen.

Welche Änderungen sich im Familienverfahrensrecht im Detail ergeben und was sie bei einer Scheidung künftig beachten müssen, haben das ZDF Magazin WISO und die Bundestagsabgeordnete Ute Granold zusammengefasst.