Riester-Rente Zulagen beantragen
22.10.2009
Die staatlich geförderte Riester Rente gehört in Deutschland zu den beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge. Riester Sparer können aus einer Vielzahl von Produkten wie Riester Rente Versicherungen, Riester Fonds, Riester Rente Banksparplänen oder einer selbst genutzten Immobilie in Form der Wohn Riester Rente wählen.
Je Sparer sind bis zu 154 Euro Zuschuss pro Jahr möglich. Für jedes Kind gibt es 185 Euro dazu, für nach 2007 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro pro Jahr.
Doch die staatliche Riester Förderung erhalten Riester Sparer nur, wenn sie diese auch offiziell beantragen. Diesen Vorgang übernimmt nicht die Bank oder Versicherung, bei welcher der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Vertragsabschluss wird jedoch das nötige Antragsformular mitgeschickt, welches dann eingereicht werden muss.
Riester Sparer sollten dies in jedem Falle nachholen, sollte der Riester-Rente Zulagenantrag noch nicht gestellt worden sein. Die Zulagen können lediglich zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche. Bis zum 31. Dezember 2009 können demnach noch Anträge für das Jahr 2007 nachgereicht werden.
Sollte ihnen der Antrag nicht mehr vorliegen, können sie diesen erneut bei ihrer Versicherung oder Bank anfordern.
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