Bürgerentlastungsgesetz

23.10.2009

Aktuelles

Mit dem “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” treten ab Januar 2010 neue steuerliche Regelungen für die Absetzung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Kraft. Damit befreit die Bundesregierung die Bürger von fast zehn Milliarden Euro jährlicher Steuerlast und folgt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Erstmals sollen ab 1. Januar 2010 alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zu einer Basiskranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt berücksichtigt werden. Leistungen oberhalb der Grundversorgung wie zum Beispiel das Einbettzimmer und Chefarztbehandlung können weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Einen Höchstbetrag gibt es in Zukunft jedoch nicht, so dass alle tatsächlich aufgewandten Beiträge für eine Grundversorgung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Berücksichtigt werden auch Aufwendungen, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für die Absicherung seines eingetragenen Lebenspartners leistet. Bisher konnten gesetzlich Krankenversicherte jährlich maximal 1.500 Euro von der Steuer absetzen.

Das Bürgerentlastungsgesetzt sorgt jedoch nur auf den ersten Blick für uneingeschränkte Vorteile. Das Bürgerentlastungsgesetzt begrenzt nämlich die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitslosenversicherung auf jährlich 1900 Euro für Angestellte sowie 2500 Euro für Selbständige.

Der Haken daran ist, dass bei diesen Beträgen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Zahlt man als Selbständiger also allein durch die Kranken- und Pflegeversicherung 1900 Euro jährlich, so können die Kosten für weitere Versicherungen nicht geltend gemacht werden.

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