Bonusheft: Sparen beim Zahnersatz

Montag, 26. Oktober 2009

Wer im Jahr 2009 noch keinen Besuch beim Zahnarzt wahrgenommen hat, sollte dies möglichst in diesem Jahr noch nachholen. Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt hilft nicht nur bei der Früherkennung von Zahnproblemen, er kann Patienten auch bares Geld einsparen.

Gesetzlich Krankenversicherten steht beim Zahnersatz eine Kostenerstattung von 50 Prozent zu. Durch regelmäßige Kontrollbesuche und damit Pflege des so genannten Bonusheft, lässt sich die Erstattung auf bis zu 65 Prozent der Behandlungskosten ausweiten. Bei Behandlungskosten von 1000 Euro, müssen Patienten also bei regelmäßiger Kontrolle nicht 500 sondern lediglich 350 Euro zuzahlen.

Das Bonusheft basiert auf einem Stufensystem. Wer in den letzten 5 Jahren jeweils einmal im Jahr eine Kontrolluntersuchung wahrgenommen hat, erweitert seinen Anspruch auf 60 Prozent Erstattung. Wer sogar 10 Jahre regelmäßig den Zahnarzt besucht hat, hat Anspruch auf 65 Prozent.

Beachten sollten Patienten, dass ein Jahr ohne Zahnarztbesuch auch nach acht Jahren regelmäßiger Kontrolle zu einem Verfall der zusätzlichen Ansprüche führt und diese wieder auf 50 Prozent zurückgesetzt werden. Die Praxisgebühr fällt bei zahnärztlichen Kontrollbesuchen nicht an.