Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Montag, 7. Dezember 2009

Über wenige Themen ist nach der Wahl und dem Regierungswechsel in Deutschland mehr diskutiert worden als das Wachstumgsbeschleunigungsgesetz. Am Freitag letzter Woche hat nun auch der Bundestag das erste Gesetzespaket der neuen Legislaturperiode und damit Steuersenkungen in Höhe von bis zu 8,5 Milliarden Euro beschlossen.

Nach einem Bericht der Rheinischen Post haben insgesamt 322 Abgeordnete für und 246 gegen die geplanten Steuererleichterungen gestimmt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll bereits zum 01. Januar 2010 wirksam werden. Hierfür muss allerdings am 18. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. Dabei gilt die Verabschiedung im Bundesrat keinesfalls als sicher, da Ländern und Kommunen im Zuge des Gesetzes Mindereinnahmen im Schnitt von 3,9 Milliarden Euro erwarten können.

Doch welche Maßnahmen greifen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eigentlich? Das Gesetz sieht die folgenden Entlastungen vor:

  • Das Kindergeld soll für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte auf 190 und für das vierte und alle weiteren Kinder auf 215 Euro erhöht werden.
  • Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro aufgestockt.
  • Gelockerte Verlust- und Zinsabschreibungsregelungen und eine besseren Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollen Unternehmen entlasten
  • Entlastungen für Geschwister bei der Erbschaftsteuer
  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotels und Pensionen von 19 Prozent auf künftig 7 Prozent

Von Seiten der Opposition wird die jetztige Form des Wachstumsbeschleunigsgesetzes heftig kritisiert. Das Gesetz sei demnach untauglich, die Konjunktur anzukurbeln und Wachstum zu erzeugen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sei das Gesetz in dieser sehr ernsten und beispiellosen wirtschaftlichen Gesamtsituation eine Sofortmassnahme, um nachhaltig neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung zu geben.