Unterschiede der gesetzlichen Krankenversicherung

Freitag, 25. Dezember 2009

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurden die Krankenkassenbeiträge aller gesetzlichen Krankenversicherungen auf einen bestimmten Satz festgelegt. Mit der Reform werden Beitrags- und Steuergelder nun zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet. Für das Jahr 2009 hat die Bundesregierung den einheitlichen Beitragssatz für Arbeitnehmer auf 15,5 Prozent (7,3 v.H. Arbeitgeberanteil + 8,2 v.H. Versichertenanteil) festgesetzt.

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Vergangenheit vor allem durch günstigere Konditionen Wettbewerbsvorteile hatten, müssen sich Krankenversicherungen in Zukunft anhand der erhobenen Zusatzbeiträge, gewährten Leistungen und Service-Qualität messen. Für die meisten Versicherten sind die Unterschiede der Kassen nur schwer zu vergleichen, dabei können sich die Leistungen bei Versorgungsformen, Extra-Leistungen, Service oder Zuschüssen deutlich unterscheiden. Ein Wechsel kann sich damit auch in Zukunft lohnen und Vorteile bei der Behandlung bieten.

Die Stiftung Warentest hat aus diesem Grund einen Produktvergleich für gesetzliche Krankenversicherungen entwickelt und bietet umfangreiche Informationen zum Leistungs- und Serviceangebot für 107 Kassen.

Gut zu wissen: “Wenn Sie seit 18 Monaten oder einem längeren Zeitraum in Ihrer Kasse versichert sind, können Sie jederzeit kündigen und einen Wechsel der Kasse vornehmen. Die Kündigungsfrist beträgt derzeit zwei Monate zum Monatsende.”

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