Rundfunk-Gebühren bei Internet PC’s
Sonntag, 27. Dezember 2009Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Bürger für ihren Computer mit Internetanschluss keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Der Entscheidung der Verwaltungsgerichtes ging eine Klage einer Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar gegen den Sender NDR voraus, der von der Klägerin Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-Computer haben wollte. Die beklagte Sendeanstalt begründet die Zahlungsaufforderung damit, dass Zweitgeräte nur dann gebührenfrei seien, so lange sie privat genutzt würden. Das Gericht gab der Klägerin nun Recht.
Für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten könnte diese Entscheidung zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Seit Januar 2007 müssen Bürger monatlich 5,76 Euro für internetfähige Computer bezahlen.
