Gesetzliche Rentenversicherung 2010
06.01.2010
Zum Jahrewechsel müssen sich Versicherte der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung auf einige Änderungen einstellen. Wir fassen die einzelnen Änderungen für sie zusammen.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Versicherte ihre Beiträge maximal zahlen können, wird sowohl in den alten als auch neuen Bundesländern angehoben. Dabei gilt in den alten Bundesländern künftig eine Grenze von monatlich 5.500 Euro, in den neuen Bundesländern wird der Betrag von 4.550 Euro auf 4.650 Euro angehoben.
Höchstbeiträge
Der monatliche Höchstbeitrag für Pflichtversicherte steigt in den alten Bundesländern damit auf 1.094,50 Euro anstatt bisher 1.074,60 Euro monatlich. In den neuen Bundesländern bedeutet dies monatlich 925,35 Euro statt bisher 905,45 Euro. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte bleibt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich bei 1.094,50 Euro. Der neue Regelbeitrag steigt in den alten Bundesländern auf 508,45 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 431,83 Euro monatlich.
Mindestbeitrag
Der freiwillige Mindestbeitrag, welchen zum Beispiel freiwillig Versicherte Selbständige tragen, bleibt ebenfalls konstant bei einheitlich 79,60 Euro monatlich.
Hinzuverdienstgrenze
Die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro bleibt 2010 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend, damit die Rente in voller Höhe gezahlt werden kann. Wer regelmäßig mehr als monatlich 400 Euro hinzuverdient, kann je nach Höhe des Einkommens, die Rente als Teilrente erhalten.
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