Beratungsprotokolle werden Pflicht
Donnerstag, 7. Januar 2010Zahlreiche Kunden klagen immer wieder über mangelhafte oder falsche Beratungsleistungen bei Anlage- und Versicherungsprodukten. Doch eine Falschberatung tatsächlich nachzuweisen, war für die Opfer bislang kaum möglich.
Ab dem 1. Januar soll der Nachweis einfacher und die Qualitätssicherung verbessert werden. Die Kundenberater sind ab 2010 gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden vor dem Abschluss eines Vertrages ein umfangreiches Protokoll des Beratungsgesprächs mit allen wichtigen Details zum Produkt auszuhändigen. Das Anlageprotokoll erhält neben den Informationen zum Produkt auch Hinweise zu den Anlagezielen des Kunden und dessen Vorkenntnissen. Das Protokoll kann im Falle eines Streitfalls als Beweis dienen.
„Anleger sollen so besser vor Falschberatung geschützt werden und das Protokoll bei Streitigkeiten mit ihrer Bank als Beweismittel nutzen können“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW das Ziel der Neuregelung.
Die folgenden Punkte sollte das Protokoll berücksichtigen
- Angaben über den Anlass für das Beratungsgesprächs sowie den Verlauf und die Dauer des Gesprächs
- Wünsche und Anlageziele des Kunden
- Produktempfehlungen des Beraters und die Gründe für seine Empfehlungen
- Unterschrift des Beraters
