Riesterzulagen beantragen
11.01.2010
Die Riester Rente gehört seit vielen Jahren zu den beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge. Besonders Geringverdiener und Familien mit Kindern profitieren von den staatlichen Riester Rente Zulagen.
Um die volle staatliche Riester Förderung zu erhalten, müssen Riester Sparer jährlich 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Dies kann eine Riester Versicherung, ein Riester Rente Banksparplan, Fondssparplan oder ein Produkt der im Jahr 2008 eingeführten Wohn Riester Rente sein.
Beachten sollten Riester Sparer, dass die Riester Förderung nur ausgezahlt wird, wenn auch rechtzeitig ein Zulagenantrag gestellt wurde. Die Zulage muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt werden. Der Zulagenantrag ist stets bei dem Anbieter zu stellen, bei dem man auch den Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Mussten die Riester Zulagen früher noch jedes Jahr beantragt werden, so gibt es heute einen praktischen Dauerzulagenantrag. Wird dieser vereinbart, so wird der Antrag jedes Jahr automatisch vom Anbieter erstellt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass Änderungen der Lebenssituation, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, regelmäßig mitgeteilt werden sollten. Passiert dies nicht, wird die Riester Förderung zu den bislang geltenden Voraussetzungen ausgezahlt.
Riester Rente im Vergleich
Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Produkt- und Anbietervergleich zur Riester Rente an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Kommentar schreiben