Kassenbeiträge für Selbständige im Jahr 2010
Dienstag, 12. Januar 2010Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige müssen sich im Jahr 2010 auf höhere Kosten einstellen und höhere Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Dies gilt insbesondere für Selbständige mit geringem Einkommen. Auch diejenigen Versicherten, die nur einige hundert Euro im Monat verdienen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen so behandelt, als würden sie 1916,25 Euro im Monat verdienen. Grund hierfür ist eine Anhebung der Mindestbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein kinderloser Selbstständiger muss nach den künftig geltenden Sätzen monatlich 327,68 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Im Jahr 2009 waren es noch 323,19 Euro.
Nicht davon betroffen sind Selbständige, die durch den Gründungszuschuss des Arbeitsamtes gefördert werden. Bei diesen setzen die Krankenkassen ein niedrigeres fiktives Monatseinkommen von 1277,50 Euro voraus anhand dessen die monatlichen Beiträge berechnet werden. Monatlich zahlt der Versicherte somit 218,45 Euro. Bisher waren es 215,46 Euro.
