Freistellungsaufrag 2010
Mittwoch, 13. Januar 2010Durch die Nutzung und Erteilung eines Freistellungsauftrag bei der privaten Bank oder Sparkasse können Anleger die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Rahmen des Sparerpauschbetrages beantragen.
Dabei können Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro bzw. 1602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaar einreichen oder den Betrag auf mehrere Banken verteilen. Seit dem 01.01.2009 können Freistellungsaufträge nicht mehr auf einzelne Konten einer Bank beschränkt werden sondern gelten vielmehr für alle Positionen des Institutes.
Gerade zu Beginn des Jahres 2010 sollten Verbraucher die gewährten Freistellungsaufträge prüfen und je nach Bedarf neu verteilen. Wurde bspw. ein Freistellungsauftrag über 400 Euro bei Bank 1 erteilt und nur 100 Euro Zinsen vereinnahmt, so sollte der Freistellungsautrag zu Gunsten einer anderen Bank umverteilt werden. Da viele Banken Produkte mit monatlicher Zinsgutschrift – so zum Beispiel bei Tagesgeldkonten – anbieten, sollte der Freistellungsauftrag bereits im Januar angepasst werden.
Freistellungsaufträge können jederzeit bei der Bank geändert werden. In der Regel ist dies schriftlich via Post oder Fax und per Online-Banking möglich. Falls Sie noch keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, sollten Sie das schnell nachholen.
