Zuzahlungsbefreiung
Donnerstag, 14. Januar 2010Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sollten bei Bedarf die Zuzahlungsbefreiung für das neue Jahr prüfen. Bestehende Befreiungen von der Zuzahlung zu Arzneimitteln werden nicht automatisch verlängert und liefen für das Jahr 2009 mit dem Ende des Monats Dezember aus.
Die Belastungsgrenze liegt derzeit bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Mit dieser Belastungsgrenze soll verhindert werden, dass insbesondere chronisch Kranke, Behinderte, Versicherte mit einem geringen Einkommen und Sozialhilfeempfänger durch Zuzahlungen zu stark belastet werden. Regulär müssen alle volljährigen Patienten bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen.
Nur bei Vorlage eines gültigen Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept wird die Zuzahlung in der Apotheke für Arzneimittel nicht erhoben. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell zuzahlungsbefreit.
