Renteneintrittsalter: Übergang in die Rente und Altersgrenzen
Samstag, 30. Januar 2010Die Anhebung des Renteneintrittsalters steht seit langer Zeit in der Kritik und kann für viele Bürger zu Einbußen beim Rentenanspruch führen. Dies gilt vor allem für diejenigen Rentner, die ihren Renteneintritt nicht bis zur abschlagsfreien Altersgrenzen in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufschieben können.
Das Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2007 nur knapp jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland direkt aus einer mindestens drei Jahre bestehenden Beschäftigung in Rente ging. Zu diesem Anteil zählen auch diejenigen Bürger, die vor Rentenbeginn bereits in Altersteilzeitarbeit gingen. Im Vergleich hierzu traten etwa 15,5 Prozent der Neurentner des Jahres 2007 aus einer kurrzeitigen und 16,4 Prozent aus einer langjährigen Arbeitslosigkeit in den Ruhestand.
Etwa die Hälfte der Personen, die eine Altersrente direkt nach einer stabilen Beschäftigung beziehen, nahmen im Jahr 2007 Abschläge in Kauf. Noch weiter verbreitet sind Abschläge bei Neurentnern, die vor dem Rentenbeginn langzeitarbeitslos waren. Drei Viertel der Langzeitarbeitslosen gehen vorzeitig in Rente und müssen teils erhebliche Minderungen beim Rentenzahlbetrag in Kauf nehmen.
Die derzeit bestehenden flexiblen Altersgrenzen im Rentenrecht werden insbesondere von Langzeitarbeitslosen in Anspruch genommen, die dem Erwerbslebens entfliehen und dafür auch dauerhafte Einbußen in der Rente hinnehmen. Grund hierfür ist, dass für viele ein vorzeitiger Rentenbeginn offenbar attraktiver als ein weiterer Bezug von Sozialleistungen ist.
