Alterswohnsitz mit Wohn Riester finanzieren

Montag, 1. Februar 2010

Zahlreiche Bürger in Deutschland träumen von einem Altersruhesitz im Ausland. Die gesetzlichen Regelungen waren jedoch für viele Menschen bislang eher ein Hindernis oder zumindest eine Einschränkung, um dies auch umsetzen zu können.

Grund hierfür ist, dass die Vorschriften zur Riester Rente eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland nicht erlaubten. Wer diese Regelungen nicht einhielt, musste die staatliche Förderung zurückzahlen und damit erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.

Themen-Special: Wohn Riester

Laut Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofes verstoßen die jetzigen Riester-Regeln in insgesamt drei Punkten gegen geltendes europäisches Recht. Der Gerichtshof wertete die geltende Vorschrift als unrechtmäßig, nach der das im Rahmen der Wohn-Riester Rente geförderte Kapital nur für den Kauf von Immobilien in Deutschland verwendet werden darf. Künftig dürfen Riester-Sparer überall in der Europäischen Union Wohnungen und Häuser mit staatlich geförderten Darlehen erwerben, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen.

Die Entscheidung des Gerichtshofes gilt für alle Formen der staatlich geförderten Riester Rente. Wann die Bundesregierung sich der Entscheidung fügt, ist bislang noch nicht bekannt und entschieden.