Keine höheren Hartz IV Sätze

Mittwoch, 17. Februar 2010

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit aktuell geltender Hartz 4 Bezüge wurde mit großer Spannung sowohl von Seiten der Politik als auch Bürger erwartet.

Am Dienstag hat das Gericht nun die Hartz 4-Regelsätze für Erwachsene und Kinder wegen mangelnder Transparenz für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung muss nun bis zum Ende des Jahres 2010 eine Neuberechnung und Neuregelung der Sätze vornehmen.

Eine vorzeitige Anhebung der Bezüge sei nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeld 2. Die aktuellen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen. Eine erneute Antragstellung auf Leistungen sei nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt allerdings ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen.

“Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren”, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.