Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sonntag, 28. Februar 2010
Nach derzeitigen Schätzungen müssen rund zehn Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland demnächst mit der Zahlung eines Zusatzbeitrages von acht Euro im Monat rechnen.
Die Versicherten haben jedoch eine Möglichkeit, wie sie sich gegen diesen Zusatzbeitrag wehren können, nämlich durch einen Wechsel der Krankenkasse. Aufgrund des Zusatzbeitrages besitzen Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zudem gaben bisher bereits rund 40 Krankenkassen bekannt, dass sie in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag erheben werden – es gibt also durchaus Alternativen für die Versicherten.
Die Stiftung Warentest bietet derzeit online eine Vergleichsmöglichkeit hinsichtlich der Leistung und dem Beitrag von über 90 gesetzlichen Krankenkassen an, sodass sich der Verbraucher hier stets aktuell informieren kann. Bei einem Vergleich wird nicht nur auf die Höhe des Beitrages geachtet, sondern auch die jeweiligen Zusatzleistungen der Krankenkasse werden gegenüber gestellt, was gerade für Versicherte sehr wichtig ist, die besondere Leistungen wie zum Beispiel den Bereich der Homöopathie in Anspruch nehmen möchten.
Auf diese Art und Weise lässt sich durch den Vergleich oftmals zumindest der Zusatzbeitrag einsparen, darüber hinaus findet man auf diese Weise vielleicht auch noch eine Krankenkasse, die für den gleichen Betrag mehr Zusatzleistungen anbietet.
