Neue Rechengrößen bei der Rentenversicherung
01.03.2010
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ändern sich nahezu jedes Jahr verschiedene Rechengrößen, so auch für das Jahr 2010. Zu diesen Rechengrößen gehört zunächst einmal die so genannten Beitragsbemessungsgrenze welche besagt, bis zu welchem Einkommen als Basis der Versicherungspflichtige Beiträge in die GKV zahlen muss.
Diese Grenze wird in 2010 auf 5.500 Euro monatlich (alte Bundesländer) bzw. auf 4.650 Euro im Monat (neue Bundesländer) um jeweils 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Daraus folgende ergibt sich natürlich auch ein neuer Höchstbeitrag für die in der GKV Pflichtversicherten von 1.094,50 Euro im Monat (alte Bundesländer) bzw. 925,35 Euro (neue Bundesländer).
Für die freiwillig Versicherten liegt der neue Höchstbeitrag in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen bei 1.094,50 Euro im Monat. Verändert hat sich auch der Regelbeitrag, welcher nun bei 508,45 Euro (alte Bundesländer) bzw. 431,83 Euro (neue Bundesländer) liegt.
Der freiwillige Mindestbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung liegt in 2010 nun bei 79,60 Euro pro Monat. Der Beitragssatz blieb hingegen zum vierten Mal unverändert und liegt nach wie vor bei 19,9 Prozent, während das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt bisher im Jahre 2010m (Daten aus dem Januar) 32.003 Euro beträgt.
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