Kaum Kundenschutz durch Beratungsprotokolle

Montag, 15. März 2010

Seit Anfang des Jahres 2010 müssen die Banken Protokolle von allen Beratungsgesprächen in Bezug auf Wertpapiere anfertigen. Diese Maßnahme sollte die Anleger schützen, doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei Stichproben herausgefunden, dass Anleger immer noch falsch beraten und sogar manipuliert werden.

Ein Beispiel: Ein Institut wollte einer Frau einen Immobilienfonds verkaufen, obwohl sie ausdrücklich eine sichere Anlageform verlangt hatte. Festgeld oder Bundesschatzbriefe wären die richtigen Empfehlungen gewesen, doch der Berater kreuzte im Protokoll an, dass die Abweichung von der sicheren Anlage Wunsch der Kundin gewesen wäre. Eine glatte Täuschung.

Solche Fälle gibt es sicher häufiger, vor allem weil in den Beratungsprotokollen die Möglichkeit besteht, mit einem einfachen Kreuzchen vorher gemachte Vereinbarungen außer Kraft zu setzen. Zudem verlangen die meisten Geldinstitute von ihren Kunden eine Unterschrift unter die Beratungsprotokolle. Die Unterschrift verschlechtert unter Umständen die Chancen eines falsch Beratenen vor Gericht. Schließlich bestätigt die Unterschrift eine ordnungsgemäße Beratung. Die Manipulationen durchschauen viele Kunden nicht.

Klaus Müller ist der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Er fordert besseren gesetzlichen Schutz für die Anleger. „Künftig sollen Banken beweisen müssen, dass sie die Verbraucher richtig beraten haben – nicht umgekehrt.“ In der jetzigen Form, meint Klaus Müller, nützen die Protokolle nur den Banken. Die Niederschriften müssen vereinheitlicht und transparent gemacht werden. Bis dahin hilft nur eine intensive Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und das genaue Studium des Protokolls.