Sommerzeit ist Reisezeit – Aber was tun bei einem Unfall im Ausland?
Montag, 26. Juli 2010In der schönsten Zeit des Jahres denkt man sicher kaum an einen Unfall – aber gerade im Ausland ist er schnell mit viel Ärger verbunden. Der ADAC hilft, wenn es denn doch passiert ist.
Genau wie in Deutschland auch, muss die Unfallstelle sofort mit einem Warndreieck gesichert werden. In vielen Ländern muss außerdem die Warnweste übergezogen werden. Erste Hilfe ist in allen Ländern Pflicht, und die Polizei ist zu verständigen, wenn hoher Sachschaden entstanden ist oder wenn Menschen verletzt wurden.
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In Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn müssen auch Bagatellschäden aufgenommen werden, weil für die spätere Schadenregulierung ein polizeiliches Unfallprotokoll nötig ist. In jedem Fall sind Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu notieren, und es sollten Fotos der Unfallstelle angefertigt werden. Empfehlenswert ist auch die Anfertigung eines europäischen Unfallberichtes, der mehrsprachig in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.
Wieder zu Hause, steht die Schadenregulierung an. Bei einem Unfall im EU-Ausland, in Liechtenstein, Island, der Schweiz oder Norwegen wird der Schaden bei dem in Deutschland ansässigen Schadenregulierungs-Beauftragten der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Er reguliert den Schadenfall unter Anwendung des einschlägigen Rechtes des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Autounfälle in anderen Ländern sind hinsichtlich der Ansprüche direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung des Gegners zu melden. Nicht nur für die Inanspruchnahme eines Anwalts empfiehlt der ADAC dringend den Abschluss einer Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung.
