Ärztliche Behandlung im Ausland
Mittwoch, 25. August 2010Immer mehr Deutsche zieht es zur Behandlung bestimmter Krankheiten ins angrenzende europäische Ausland. Einschlägige Werbung in Internet oder in Zeitungen mit modernsten Behandlungsmethoden und ausgezeichneter Qualität sind starke Argumente, eine Behandlung ins Ausland zu verlegen.
Gerade bei Laserbehandlungen an den Augen oder kosmetischen Operationen sind ausländische Ärzte gefragt, denn die Behandlungskosten sind oft günstiger als in Deutschland. Vor der Durchführung einer solchen Behandlung sollte man sich aber gut über die Einzelheiten informieren.
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandskrankenversicherung
So kann im Fall einer Nachbesserung eine erneute Reise ins Ausland anstehen, denn diese wird in der Regel von deutschen Ärzten nur bei einem Notfall durchgeführt. Es gibt allerdings Angebote, die die Nachsorge durch einen deutschen Arzt einschließen. Hier lohnt sich eine sorgfältige Recherche vor dem Start der Behandlung.
Auch Arztfehler sind nie ganz auszuschließen. Bei einer Behandlung im Ausland kommt das jeweilige Landesrecht zur Anwendung, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Aus diesem Grund sollte man sich vor der Behandlung eine Garantie erstellen lassen.
Ebenso empfehlenswert ist es, vor dem Beginn der Behandlung einen Blick in die Räumlichkeiten des Arztes zu werfen. Entsprechen Ausstattung und Behandlungsmethoden den beworbenen Inhalten, dann ist noch auf mögliche sprachliche Barrieren zu achten.
Hinsichtlich der Übernahme der Kosten sollte man sich vor der Behandlung bei der eigenen Krankenkasse erkundigen, in welcher Höhe diese übernommen werden. Bei einer Zahnbehandlung ist meist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes zwingend erforderlich, und manchmal werden auch nur die Kosten der Behandlung erstattet, die in Deutschland angefallen wären, wenn dort die Behandlung günstiger gewesen wäre. Um unnötige Probleme zu vermeiden, sollte man dies in jedem Fall rechtzeitig mit der Krankenkasse klären.
