Bundesverfassungsgericht: Arbeitszimmer sind wieder steuerlich absetzbar
Samstag, 28. August 2010Seit dem Jahr 2007 konnten die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu musste das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellen. Ganz besonders Lehrer waren von dieser Regelung betroffen, die zu Hause arbeiten, ihren Arbeitsmittelpunt aber in der Schule haben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sei.
Das häusliche Arbeitszimmer müsse auch dann bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn das Zimmer nicht der Mittelpunkt der Arbeit sei. Zwingend notwendig sei aber, dass kein anderer Arbeitsplatz verfügbar sei. Mit dieser Entscheidung muss der Gesetzgeber eine Neuregelung rückwirkend zum Januar 2007 erlassen.
Seinerzeit hatte die große Koalition die Möglichkeiten massiv eingeschränkt, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abzusetzen. Nur wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit war, konnten diese Kosten noch geltend gemacht werden.
Lehrer, Handelsvertreter oder Vertriebsmitarbeiter konnten damit keine Kosten mehr ansetzen, wogegen eine Vielzahl von Klagen eingereicht wurde. Die Entscheidungen der jeweiligen Finanzgerichte waren dabei durchaus nicht einstimmig, denn einige Gerichte gaben den Klagen statt, andere wiesen sie zurück.
Für solche Berufsgruppen ist nun Erleichterung in Sicht, denn ein häusliches Arbeitszimmer ist dann in der Steuer zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber ihnen keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – selbst wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Arbeit darstellt.
