Ausstieg aus dem Stabilisierungspaket des Finanzsektors

Montag, 9. August 2010

So sinnvoll die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte waren, um die Folgen der Finanzkrise zu mildern, so sehr war von Anfang an klar, dass es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln würde.

Die Stabilisierungsmaßnahmen sollten die massiven negativen Folgen eines Zusammenbruchs der Banken für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland verhindern und die Funktionsfähigkeit des Bankensektors und damit die Kreditversorgung der Wirtschaft sicherstellen.

Die staatliche Beteiligung allerdings war von Beginn an als temporäre Maßnahme geplant. Nun gilt es, den Ausstieg sorgfältig und fundiert vorzubereiten. Dabei sind unter anderem Rückwirkungen auf die betroffenen Kreditinstitute zu beachten, aber auch die Interessen des Steuerzahlers einzubeziehen.

Wie im Koalitionsvertrag verhandelt, wird die Bundesregierung zu diesem Thema die Meinungen unabhängiger Experten aus Praxis und Wissenschaft einholen – entsprechend wird der Bundesminister der Finanzen einen Expertenrat einberufen.

Der Expertenrat wird sich überwiegend aus Finanzvorständen großer deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften, aus Bankenvorständen und aus Professoren der einschlägigen Fakultäten großer deutscher Universitäten konstituieren. Bis Ende Dezember 2010 wird er ein Gutachten ausarbeiten, das die rechtlichen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der Beteiligungen berücksichtigt.

Auch sollen weitere Kriterien einfließen, wie die Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, die Ausstiegsstrategien anderer EU-Mitgliedstaaten, die Auswirkungen des Ausstiegs auf den Kapitalmarkt in Deutschland und auf nationale und internationale Wettbewerber und auf die Kreditversorgung der Wirtschaft. Letztlich gilt es auch, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu beachten sowie die transparente Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.