Berufsanfänger haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Freitag, 1. Oktober 2010

Viele junge Leute starten in diesen Wochen in das Berufsleben. Für sie ist wichtig zu wissen – vom ersten Ausbildungstag an sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung in hohem Maße abgesichert.

Denn Berufsanfänger sind bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit besonders abgesichert. Sie haben von Anfang an Anspruch auf das komplette Paket der gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen. Dies umfasst die Rehabilitation, Rente wegen Erwerbsminderung und die Leistungen an Hinterbliebene, wenn schon eine eigene Familie gegründet wurde.

Zum Vergleich: Altersvorsorg

Zwar entsteht der Anspruch auf Rente grundsätzlich erst, wenn eine bestimmte Menge an Beiträgen gezahlt wurde, aber für Berufsanfänger reicht schon ein einziger Beitrag aus um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

Verdeutlicht sei dies an einem Beispiel. Ein junger Mann, geboren am 04. Oktober 1991, beginnt im September 2009 seine Ausbildung und verdient 510 Euro pro Monat. Im Mai 2010 wird er durch einen Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass er dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Bis zu dem Zeitpunkt des Unfalls hat er neun Monate eingezahlt. Da die Erwerbsminderung auf einem Arbeitsunfall beruht, entsteht ein Rentenanspruch. Für die Berechnung der Rente zählen die neun Beitragsmonate und weitere 497 Monate bis zu seinem 60. Geburtstag. Deshalb erhält der junge Mann eine monatliche Rente von 1.000 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen informiert interessierte Berufsanfänger telefonisch oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen.