Rente im Ausland
Montag, 6. Oktober 2008Viele Deutsche träumen davon, ihre Rente im Ausland zu verbringen. Manche Deutsche leben bereits im Ausland und möchten zum Eintritt in die Rente nicht nach Deutschland zurückkehren. Ob und welche Rentenansprüche sie bei einem andauernden Umzug ins Ausland haben, hängt von vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Bevor sie den Schritt ins Ausland wagen, sollten sich sich eingehend über ihre Rentenansprüche informieren. Zusätzlich sollten sie Informationen über steuerliche Aspekte und die Krankenversicherung im geplanten Land einholen.
Für die Berechnung der Rente gilt der Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat oder Abkommensstaat die Rente nur aus seinen eigenen Zeiten und nach seinen Rechtsvorschriften zahlt. Wenn sie also den Rentenanspruch aus einem oder mehreren Ländern gewonnen haben, dann erfolgt die Rentenzahlung aus jeweiligen Land unabhängig von ihrem aktuellen Wohnort. Die Rentenhöhe kann jedoch davon beeinflusst werden, ob Sie dauerhaft oder nur vorübergehend im Ausland leben. Bei einem mehrmonatigen Besuch im Ausland mindert sich die Rentenzahlung in der Regel nicht. Verlegen Sie ihren Hauptwohnsitz jedoch langfristig ins Ausland und insbesondere in ein Land außerhalb der EU, so kann der Rentenanspruch und die Höhe der Rente eingeschränkt werden. Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhalten ihre Rente jedoch grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Die Rente im Ausland ist ein umfassendes Thema und hängt entscheidend von ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Weitere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
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