Kündigung der Kfz-Versicherung: Rechtzeitig kündigen

Donnerstag, 6. November 2008

Autofahrer können bei der KFZ-Versicherung oftmals hohe Kosten einsparen. Wer ab dem Jahr 2009 zu einer günstigeren Autoversicherung wechseln möchte, muss seine alte Versicherung bis spätestens zum 30. November 2008 kündigen. Regulär dürfen KFZ-Versicherte nämlich nur einmal jährlich bis spätestens zum 30. November einen Versicherungswechsel vornehmen.

Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung dabei zum 30.11. vorliegen. Für einen rechtzeitigen Wechsel reicht das Datum des Poststempels in der Regel nicht aus. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Versicherung die Beiträge zum Jahresende erhöht. Dann können Kunden ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.