Bauspar-Sofortdarlehen
In der Regel muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten zu können, wie zum Beispiel ein Mindest-Bausparguthaben. Aber auch für Bausparer, die diese Zuteilungsvoraussetzungen für das Bauspardarlehen noch nicht erfüllt haben gibt es schon die Möglichkeit, ein Bauspardarlehen zu erhalten, und zwar das so genannte Bauspar-Sofortdarlehen.
Dieses Darlehen muss man bei seiner Bausparkasse beantragen und erhält dieses in der Regel ab einem bestimmten Guthaben auf dem Bausparvertrag, welches deutlich geringer als das „normale“ Mindestguthaben sein kann. Im Gegenzug ist es dann beim Bauspar-Sofortdarlehen allerdings auch so, dass die Darlehenszinsen den marktüblichen Zinsen im Rahmen der Baufinanzierung entsprechen, also deutlich höher sind, als die ansonsten sehr günstigen Darlehenszinsen im Rahmen eines „normalen“ Bauspardarlehens.
Das Bauspar-Sofortdarlehen an sich ist ein tilgungsfreies Darlehen, dass bedeutet, der Kunde muss hier nur Zinsen zahlen, und nicht wie beim normalen Bauspardarlehen gleichzeitig auch eine Tilgung durchführen. Als Ersatz für die Darlehenstilgung muss der Bausparer allerdings weiterhin in den Bausparvertrag einzahlen. Erhält der Bausparer nun später das normale Bauspardarlehen zugeteilt, dann wird das Bauspar-Sofortdarlehen mit einem Teil dieses erhaltenen Darlehens getilgt. Zusammengefasst handelt es sich bei dem Bauspar-Sofortdarlehen also quasi um einen Vorschuss auf das eigentliche Bauspardarlehen.
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