Bausparvertrag: Bausparguthaben
Auch der Bausparvertrag stellt ein oftmals genutztes Mittel dar, um das Bausparguthaben und das zu erhaltende Bauspardarlehen in die Baufinanzierung mit einfließen zu lassen.
Der Bausparvertrag an sich besteht aus zwei Teilen, nämlich zum einen aus dem zinsgünstigen Bauspardarlehen und zum anderen aus dem Bausparguthaben, dass man zuvor angespart haben muss. Ein Bausparguthaben in einer Mindesthöhe ist dann auch Voraussetzung, um das Bauspardarlehen überhaupt bekommen zu können. Je nach Tarif muss das Bausparguthaben zwischen 40-50 Prozent der gesamten Bausparsumme betragen.
Um ein bestimmtes Bausparguthaben zu erreichen, muss man also zunächst einmal entweder in regelmäßigen Sparraten oder auch durch einmalige Einzahlungen ein Guthaben auf dem Bausparvertrag ansammeln. Natürlich ist auch eine Kombination aus regelmäßigen und einmaligen Einzahlungen möglich, das der Bausparvertrag an sich in dieser Hinsicht sehr flexibel ist. Je nach Bauspartarif wird das Guthaben zwischen 1,5 und 3,0 Prozent mit einem Guthabenzins oder Bonus verzinst.
Über das Bausparguthaben kann der Bausparer natürlich jederzeit verfügen, auch wenn er das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen möchte. Man sollte dabei allerdings bedenken, dass man zunächst nach Verfügung des Bausparguthabens auch keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hat, sondern in diesem Fall erneut erst einmal einen Mindestbetrag ansparen müsste, um das Darlehen beantragen zu können.
