Regelsparbeitrag

Der Regelsparbeitrag findet im Rahmen eines Bausparvertrages seine Anwendung. Der Bausparvertrag besteht jeweils aus einem Sparteil und zudem aus einem Darlehensteil, falls man das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird und man die Chance hat, das Darlehen zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Dazu gehört unter anderem auch, dass man einen Mindestzeit in den Bausparvertrag eingezahlt hat und Kapital angespart hat und ferner auch, dass man ein Guthaben in bestimmter Höhe erreicht hat. Diese Höhe ist abhängig vom Tarif und beträgt in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme.

Der Regelsparbeitrag dient nun als Richtgröße, wie hoch die monatliche Sparrate sein sollte, damit man das Mindestsparguthaben bis zum Zeitpunkt X erreicht hat. Oftmals haben die Bausparer ein zeitliches Ziel vor Augen, dass der Vertrag zum Beispiel in fünf Jahren zuteilungsreif sein soll, weil dann eine Baufinanzierung ansteht. Durch den Regelsparbeitrag wird dann vorher errechnet wie hoch dieser sein muss, damit das Sparguthaben nach diesen fünf Jahren die ausreichende Höhe erreicht hat. Den Regelsparbeitrag kann man in etwa (ohne Berücksichtigung der Verzinsung) auch sehr leicht selber ausrechnen. Wenn man beispielsweise einen Bausparvertrag über eine Summe von 100.000 Euro abschließt und das Bauspardarlehen in zehn Jahren benötigt, muss man rund 50.000 Euro selber ansparen. Man muss daher in zehn Jahren 50.000 Euro ansparen, also 5.000 Euro pro Jahr (Verzinsung unberücksichtigt). In diesem Fall würde der Regelsparbeitrag ca. 420 Euro im Monat betragen.

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