Zuteilungsreife
Der Begriff der Zuteilungsreife wird in Zusammenhang mit dem Bausparen verwendet. Ein Bausparvertrag besteht zum einen aus dem Sparanteil und zum anderen aus einem Bauspardarlehen, welches der Bausparer möglicherweise in Anspruch nehmen möchte. Damit dieses erfolgen kann, muss der Bausparvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben, was man auch als Zuteilungsreife bezeichnet. Zuteilungsreif bedeutet also in diesem Zusammenhang, dass der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten kann und natürlich dann auch über das Bausparguthaben verfügen kann, was ohnehin jederzeit möglich ist.
Die Zuteilungsreife richtet sich nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Einhaltung der Mindestspardauer, des Mindestsparbetrages und dem Erreichen der nötigen Bewertungszahl. Diese wiederum richtet sich danach, wie hoch das bereits angesparte Guthaben ist und wie lange der Bausparer bereits in den Bausparvertrag einzahlt. Die so genannte Zielbewertungszahl wird dabei ständig von der Bausparkasse neu festgelegt.
Erst wenn der Bausparer diese Zahl erreicht hat, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und die Auszahlung des Darlehens kann nach einer gewissen Wartezeit erfolgen. Die Zuteilung erfolgt übrigens nicht automatisch, sondern der Bausparer muss diese bei der Bausparkasse beantragen. Die Bausparkasse prüft dann diesen Antrag in erster Linie danach, ob der Bausparvertrag bereits zuteilungsreif sind und alle Mindestbedingungen erfüllt worden sind.
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