Riester-Darlehen

Bei der Riester-Förderung handelt es sich um staatliche Zulagen, die man als Arbeitnehmer im Rahmen des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge seit einigen Jahren bekommen kann. Wurden bisher vor allem Kapitalanlagen und Sparpläne wie private Rentenversicherungen, Investmentfondssparpläne und Banksparpläne gefördert, so wird seit relativ kurzer Zeit auch der Kauf oder der Bau von selbstgenutzten Wohneigentum durch die Zulagen förderungsfähig. Dieses ist auch unter dem Namen Riester-Darlehen oder Wohn-Riester bekannt geworden.

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage werden also durch das Riester-Darlehen auch die Eigenheimbesitzer wieder von staatlicher Seite gefördert. Es wird allerdings nicht automatisch jedes Baudarlehen im Rahmen einer Baufinanzierung durch die Riester-Zulagen gefördert, sondern das Darlehen muss bestimmte Voraussetzungen, die so genannten Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen, um als Riester-Darlehen bezeichnet werden zu können.

Zu diesen Voraussetzungen, die ein Riester-Darlehen erfüllen muss gehört beispielsweise, dass der Kauf oder Bau der Immobilie ab dem 01.01.2008 erfolgt, davor bestehende Darlehen können nicht gefördert werden.

Die Förderung im Bezug auf das Riester-Darlehen, dass übrigens auch als Wohn-Riester-Annuitätendarlehen bezeichnet wird, sieht dann in der Praxis so aus, dass der Kreditnehmer die staatlichen Zulagen der Riester-Rente direkt in die Tilgung des Darlehens mit einfließen lassen kann. Dadurch verringert sich entweder die Laufzeit des Darlehens oder die monatliche Kreditrate wird geringer.

Wer beispielsweise ein Hypothekendarlehen über 100.000 Euro aufnimmt und anfänglich eine Tilgung von zwei Prozent im Jahr vereinbart, der würde ohne Riester-Förderung monatlich rund 165 Euro als Teil der Gesamtrate für die Tilgung aufwenden müssen. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Kind kann nun bis zu 454 Euro im Jahr an Riester-Zulagen erhalten, sodass der Eigenanteil hinsichtlich der Darlehenstilgung dann nur noch bei jährlich rund 1.550 Euro liegt und sich somit die Monatsrate im Hinblick auf den Tilgungsanteil von 165 Euro auf ca. 130 Euro reduzieren würde.