Vorausdarlehen
Das Vorausdarlehen ist sicherlich vielen Personen auch besser unter dem Begriff Forwarddarlehen bekannt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Vereinbarung im Rahmen einer zu tätigenden Baufinanzierung, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, sich derzeit günstige Darlehenszinsen durch Abschluss dieser Vereinbarung zu sichern, auch wenn die eigentliche Auszahlung bzw. Laufzeit des Darlehens erst später erfolgt und beginnen soll.
Üblicherweise muss der Kreditnehmer für diese Zinssicherheit, die er im Rahmen des Vorausdarlehens erwirbt, einen „Aufpreis“ in Form eines Zinsaufschlages zahlen. Dieser beträgt in der Regel zwischen 0,3 und 0,5 Prozent, allerdings gewähren einige Banken auch im Rahmen von Sonderkonditionen immer mal wieder Vorausdarlehen ohne diesen Zinsaufschlag.
Der Sinn und Zweck des Vorausdarlehens besteht darin, dass sich der Kreditnehmer vorzeitig vermeidlich günstige Darlehenszinsen für den Immobilienkredit sichern kann. Sinnvoll ist der Abschluss eines Vorausdarlehens also nur dann, wenn man von allgemein steigenden Hypothekenzinsen ausgehen kann. In der Regel hat man die Möglichkeit, ein Vorausdarlehen zwischen einem und fünf Jahren vor effektiver Nutzung des Darlehens abzuschließen.
Wer also beispielsweise bereits ein Hypothekendarlehen mit einer Festzinsvereinbarung besitzt, wobei die Restlaufzeit der Zinsvereinbarung zum Beispiel noch drei Jahre beträgt, kann bei voraussichtlich steigenden Zinsen in den nächsten Jahren sich mit Hilfe des Vorausdarlehens schon jetzt eine Zinssicherheit und oftmals eben auch einen günstigeren Zinssatz „erkaufen“, also wenn das Darlehen erst bei Fälligkeit zu höheren Zinsen verlängert werden müsste.
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