Eigenheimrentengesetz

Nach dem die Förderung vom privaten Wohnungsbau durch Abschaffung der Eigenheimzulage in den letzten Jahren seitens des Staates verringert worden ist, gibt es nun in diesem Bereich seit 2008 eine Neuregelung für der Erwerb oder den Bau eines Eigenheims, wodurch die Wohnbau-Förderung wieder verbessert wird.

Das neue Gesetz wird als „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in der geförderten Altersvorsorge“ oder kurz als Eigenheimrentengesetz bezeichnet. Im Volksmund ist dieses Gesetz auch unter dem Namen Wohn-Riester bekannt geworden.

Der Kern des Eigenheimrentengesetzes ist, dass ab dem Jahre 2008 auch das selbstgenutze Wohneigentum im Rahmen der staatlichen Riester-Rente gefördert werden kann.

In Kraft getreten ist das Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008. Der Ziel des neuen Eigenheimrentengesetz ist der Ersatz der bisherigen Eigenheimzulage, damit der Wohnungsbau wieder in stärkerem Maße gefördert werden kann.

Anspruch auf die Förderung durch das Eigenheimrentengesetz haben alle Bürger, die grundsätzlich einen Anspruch auf die Förderung durch die Riester-Rente haben. Dazu zählen alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und zudem pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, Beamte oder Arbeitssuchende sind.

Konkret sieht die Förderung aufgrund des Eigenheimrentengesetzes so aus, dass man die Zulagen in Form der Riester-Rente nach wie vor im Rahmen eines Sparvertrages erhält. Neu ist nun, dass man dieses Guthaben inklusive der erhaltenen Förderung aus dem Sparvertrag nun zu 100 Prozent zum Erwerb oder zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet kann, ohne das man die Förderung zurück zahlen müsste.

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