Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung, die den privaten Wohnungsbau fördern soll. Einen Anspruch auf den Erhalt der Wohnungsbauprämie hat jeder deutsche Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn er bestimmte Aufwendungen hat, die durch die Prämie begünstigt werden können. Zudem dürfen auch bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

In der Regel wird die Wohnungsbauprämie vor allem aufgrund von Einzahlungen in einen Bausparvertrag gezahlt. Aber auch der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugesellschaften fällt unter die förderungswürdigen Aufwendungen. Wie bereits zuvor erwähnt, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur dann gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Diese liegt derzeit bei einem Einkommen von jährlich 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete), bis zu welchem ein Anspruch auf die Prämie besteht.

Die Wohnungsbauprämie wird im Folgenden jährlich abhängig von der Höhe der Sparzahlungen (zum Beispiel in den Bausparvertrag) gezahlt. Allerdings werden innerhalb eines Jahres höchstens Sparbeiträge von 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) durch die Wohnungsbauprämie bezuschusst, und zwar derzeit mit 8,80 Prozent.

Die maximal zu erhaltende Wohnungsbauprämie beträgt somit derzeit 45,06 (Aufrundung) bzw. 90,11 Euro (Abrundung). Wer die Wohnungsbauprämie im Rahmen eines Bausparvertrages erhalten hat, darf übrigens innerhalb der Sperrfirst von sieben Jahren nicht über den Vertrag verfügen, da ansonsten die Prämie zurück gezahlt werden müsste. Wird das Bausparguthaben allerdings inklusive der Wohnungsbauprämie zum Wohnungsbau oder zum Erwerb von Wohneigentum verwendet, so ist diese Verwendung prämienunschädlich.

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