Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland am 01. Januar 2009 eingeführt. Seither müssen Sie als Sparer Ihre Kapitalerträge nur noch pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuern. Separate Zinssätze für Dividendenerträge, Zinserträge und Kursgewinne gibt es nicht mehr.

Große Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf Sie, wenn Sie in erster Linie Wertpapiere in Ihrem Depot verwahren, denn Kursgewinne sind jetzt steuerpflichtig. Nur dann, wenn Sie Ihre Aktien und Fonds noch vor dem 31. Dezember 2008 gekauft haben, können Sie den Verkauf noch steuerfrei durchführen. Bei Käufen ab Januar 2009 greift dann jedoch die Abgeltungssteuer in voller Höhe. Nur dann, wenn beispielsweise fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung genutzt werden, kann die Steuerpflicht aufgeschoben und so ein Zinseszinseffekt erzielt werden.

Wenn Sie lediglich festverzinsliche Papiere oder aber Tages- und Termingeldkonten angelegt haben, wird sich die Abgeltungssteuer auf Sie kaum auswirken. Schließlich steht Ihnen wie bisher auch der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person zur Verfügung. Erst für darüber hinaus gehende Erträge wird dann die Abgeltungssteuer angesetzt. Diese ist jedoch niedriger als die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer.