Nichtveranlagungsbescheinigung

Zinsen und Kapitalerträge, die Anleger für ihre Geldanlagen erhalten, sind in Deutschland steuerpflichtig. Lediglich ein kleiner Betrag von 801 Euro kann dabei über den Sparer-Pauschbetrag freigestellt werden. Dieser Betrag ist für viele Sparer jedoch nicht ausreichend, so dass für darüber hinausgehende Anlagebeträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% fällig wird.

Es gibt in Deutschland jedoch eine Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entgehen, und zwar durch die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Menschen, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen (Beispiel Rentner und Kinder), können diese Bescheinigung bei ihrem Finanzamt beantragen. Notwendig ist dazu lediglich der entsprechende Antrag, auf dem das Einkommen sowie die zu erwartenden Zinsen eingetragen werden.

Dieser Antrag kann beim Finanzamt angefordert werden. Wird die Bescheinigung erteilt, sind alle Zinsen, unabhängig in welcher Höhe sie anfallen, steuerfrei. Lediglich Kursgewinne, die auch nicht vom Sparer-Pauschbetrag erfasst werden, müssen nach wie vor mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren gültig, danach muss der Antrag erneut gestellt werden.