Private KV

Die Private Krankenversicherung ist ein Versicherungszweig der privaten Versicherungswirtschaft. Er bietet in erster Linie Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich gegen Krankheitskosten zu versichern.

Die Private KV unterscheidet man dabei in eine Voll- und eine Teilversicherung. Daneben besteht auch die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter den Leistungsumfang verbessern wollen.

Eine Vollversicherung liegt dann vor, wenn Sie die Absicherung all Ihrer Krankheitskosten wünschen und zumindest die ambulante sowie die stationäre Behandlung über Ihre Versicherung abdecken wollen. Daneben können Sie natürlich auch zahlreiche weitere Tarifmerkmale in Ihren Vertrag einschließen lassen.

Die Teilversicherung sichert, wie der Name schon vermuten lässt, lediglich einen Teil der Krankheitskosten ab. Die Teilversicherung ist für Sie vor allem dann interessant, wenn Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherren haben und somit eben nur einen kleinen Teil absichern müssen.

Weiterhin bieten die privaten Versicherungsunternehmen verschiedene Zusatzversicherungen an. Deren Absatz hat sich vor allem in den letzten Jahren stark erhöht, denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer geringer. Über diese Zusatzversicherung haben Sie dabei die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen zu vervollständigen. Zusatzversicherungen gibt es beispielsweise für die Bereiche ambulante und stationäre Behandlung, Zahnersatz und Sehhilfen. Wie bei anderen privaten Versicherungen auch haben Sie bei Zusatzversicherungen immer die Möglichkeit, Ihren persönlichen Bedarf abzudecken und individuelle Lösungen zu vereinbaren.

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