PKV Wechsel

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie mit Ihrer Krankenversicherung vielleicht nicht mehr zufrieden sind. Dies kann beispielsweise die Abwicklung der Kostenübernahmen oder aber die Beitragsgestaltung sein.

Grundlegend ist es Ihnen natürlich möglich, eine einmal abgeschlossene private Krankenversicherung zu kündigen und zu wechseln. Sie sollten vor einem PKV Wechsel allerdings beachten, dass Sie für den Neuvertrag einen neuen Antrag mit neuen Gesundheitsfragen ausfüllen müssen. Gerade wenn Sie schon älter sind, lohnt sich ein PKV Wechsel daher häufig nicht.

Wollen Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen, müssen Sie die regulären Kündigungsfristen der Krankenkassen beachten. Dabei kann der Vertrag meist zum Ende eines Versicherungsjahres oder aber zum Ende des Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Sie sollten allerdings auch beachten, dass Neuverträge in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren aufweisen. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung ausgeschlossen.

Neben diesen regulären Kündigungsfristen haben Sie zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht. In diesen Fällen kann die Kündigung sogar während der Mindestvertragsdauer eingereicht werden. Ihre Kündigung wird bereits mit dem Monat der Beitragserhöhung rechtskräftig, wobei die Fristen in diesen Fällen oft sehr knapp bemessen sind. Oft bleibt Ihnen nach der Information Ihrer Versicherung über die Beitragserhöhung nur eine Frist von vier Wochen, innerhalb der Sie die Kündigung einreichen und einen Neuvertrag abschließen müssen.

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