Tonnagesteuer

Schifffahrtsgesellschaften haben seit dem 01. Januar die Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im Schiffverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen. So handelt es sich bei der so genannten Tonnagesteuer eigentlich nicht um eine Steuer, sondern um ein Verfahren zur Gewinnermittlung. Die Gewinnermittlung erfolgt dabei auf Basis der Nettoraumzahl (Tonnage) des Schiffes also seines Fassungsvermögens und Transportvermögens.