Versorgungszusage
Bei der Direktzusage einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, die später an den Mitarbeiter und dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Die Versorgungszusage bezeichnet dabei das Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren. Im Rahmen der Versorgungszusage entscheidet der Arbeitgeber, wie genau die betriebliche Altersvorsorge gestaltet wird.
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