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Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

14.01.2009

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Im Unterschied zu Angestellten stehen Beamte in keinem Berufsverhältnis sondern in einem Dienstverhältnis. Beamte haben im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes eine bessere Absicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit als Angestellte. Entscheidend ist jedoch, wie lange sie bereits als Beamter gearbeitet haben. Eine Berufsunfähigkeit liegt bei Angestellten in der Regel vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen mindestens sechs Monate lang nicht mehr seinen ehemaligen Beruf ausüben kann. In diesem Falle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten. Beamte gelten im Gegensatz zur Regelung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als dienstunfähig, wenn sie für 3 Monate im Zeitraum eines halben Jahres krankgeschrieben waren und auch im nächsten halben Jahr keine Aussicht auf eine vollständige Genesung vorliegt.

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